Für ganz unterschiedliche Unternehmen, Betriebe, Praxen und auch anderer Einrichtungen wie Baustellen, Schulen oder KITAS schreibt der Gesetzgeber Erste-Hilfe-Koffer zur Behandlung von Verletzungen und zur Wundversorgung vor. Kennen Sie die gesetzlichen Vorgaben und wissen, welchen DIN-Normen die Verbandskästen entsprechen müssen? Dies erläutern wir Ihnen gerne und geben darüber hinaus wichtige Tipps, wo die Erste-Hilfe-Koffer aufzustellen oder anzubringen sind.
Wir haben bei RBB mehr als 60 Jahre Erfahrung in der Ausstattung von Betrieben mit Einrichtungsgegenständen und weiterem Betriebszubehör. Nutzen Sie unsere hochwertige Auswahl, die stets den entsprechenden, gesetzlichen Vorgaben entspricht und über die jeweiligen TÜV- und Gütesiegel verfügt. Bestellen Sie bei uns bequem online und genießen eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden.
Es gibt beim Thema Verbandskasten nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern eine Vielzahl von Vorgaben für unterschiedliche Betriebsgrößen und Branchen. Wenn Sie also einen Erste-Hilfe-Koffer kaufen wollen, richten Sie sich nach den folgenden Vorgaben:
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
- bis 50 Mitarbeiter: 1 Verbandskasten DIN 13157
- über 50 Mitarbeiter: 1 Verbandskasten DIN 13169
- über 300 Mitarbeiter: 1 Verbandskasten DIN 13169
Herstellungs- oder Verarbeitungsbetrieb
- bis 20 Mitarbeiter: 1 Verbandskasten DIN 13157
- über 20 Mitarbeiter: 1 Verbandskasten DIN 13169
- über 100 Mitarbeiter: 1 Verbandskasten DIN 13169
Baustelle
- bis 10 Mitarbeiter: 1 Verbandskasten DIN 13157
- über 10 Mitarbeiter: 1 Verbandskasten DIN 13169
- über 50 Mitarbeiter: 1 Verbandskasten DIN 13169
Dabei müssen für Verwaltungs- und Handelsbetriebe pro 300 Mitarbeiter, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben pro 100 Mitarbeiter und auf der Baustelle pro 50 Mitarbeiter jeweils ein Verbandskasten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus lässt sich ein Verbandskasten der DIN 13169 durch zwei Verbandskästen DIN 13157 ersetzen.
Nachdem Sie nun herausgefunden haben, welche Variante des Erste-Hilfe-Koffers für Ihr Unternehmen in Frage kommt, sollten Sie sich mit den weiteren Vorgaben auseinandersetzen. Grundsätzlich müssen die zur ersten Hilfe erforderlichen Mittel in der Betriebsstätte, also der Verbandskasten, vorhanden, leicht erreichbar und gut geschützt sein.
Spezielle Sanitätsräume oder vergleichbare Einrichtungen benötigen Sie, wenn folgende Faktoren zutreffen:
- bei mehr als 1.000 Mitarbeitern
- bei besonderen Unfallgefahren
- mehr als 100 Arbeitnehmer
- auf Baustellen ab 50 Beschäftigten
Zur Ausstattung Ihrer Sanitäts- und Sozialräume finden Sie bei RBB neben Erste-Hilfe-Koffern auch Liegen, Sanitätsschränke und passendes Zubehör, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. Nutzen Sie die durchdachten und genormten Erste-Hilfe-Koffer von RBB, die beispielsweise mit praktischen Wandhalterungen ausgestattet sind. Über leichtgängige Drehverschlüsse lassen sich die Verbandskästen bei Bedarf leicht öffnen und schließen. Achten Sie immer darauf, die entnommen Gegenstände sofort wieder aufzufüllen. Außerdem besitzen manche Bestandteile des Erste-Hilfe-Koffers ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sodass auch bei Erreichen dieses Datums ein Austausch einzelner Teile vorgenommen werden muss.
Genießen Sie die bequeme Bestellung bei RBB und lassen sich Ihre Waren innerhalb kürzester Zeit liefern – ab einem Bestellwert von 100 Euro sogar vollkommen kostenlos. Sollten sich Fragen zur Bestellung oder zu einzelnen Produkten ergeben, wenden Sie sich gerne telefonisch an unseren kompetenten Service. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie auch gerne bei der Planung neuer Betriebszweige und deren Ausstattung. Wählen Sie bei RBB aus verschiedenen Bezahlmöglichkeiten Ihren Favoriten aus und genießen unseren hohen Käuferschutz.